Hallo Arabella Fahrer und oldtimer Besitzer,
in der neuesten Ausgabe von Oldtimer Praxis wude ein Urteil des BGH veröffentlicht, dass den Versicherungsschutz bei einem wirtschaftlichen Totalschaden
betrifft. Es gibt darüber ein Urteil ( www.dnoti.de/DOC/2010/6zr144_09.pdf)
evt. gibt es unter uns einen Rechtsberater, der dies Urteil analysieren kann.
Wäre eine Diskusion wert.
Gruss aus Bremen
Didi
Oldtimer-Versicherungen
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- Registriert: Mo 13. Jun 2011, 12:48
- Wohnort: Coburg
Re: Oldtimer-Versicherungen
Hallo zusammen,
ich denke nicht, dass sich hier viel Neues ergibt.
Zunächst einmal lese hier einen Einzelfall heraus.
Der Geschädigte hat wohl in Eigenarbeit einen Typ-Umbau vorgenommen, der mehr Geld gekostet hat
als ein gleichwertiges Originalfahrzeug an Marktwert hat. Nach einem Schaden wollte er auch diesen
Eigenaufwand ersetzt haben. Er hat ihn aber nicht zugestanden bekommen, sondern nur den Wiederbeschaffungswert.
Trotz dieses Einzelfalls gilt generell:
kommt der Aufwand höher als der Marktwert nachher ist (gilt ja wohl für unsere Arabellen), gilt das nicht als vernünftiges
wirtschaftliches Handeln, sondern als Liebhaberei. Der geschädigte Besitzer eines solche Autos wird immer finanziell draufzahlen,
wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden (130% des Marktwerts) vorliegt, weil er von einer gegnerichen Versicherung seine Eigenkosten
nicht in vollem Umfang zurückerhält. Das geht ziemlich schnell; es ist ja hinlänglich bekannt, dass Teileerwerb im Einzeleinkauf mehr
kostet als "Auto am Stück". Dabei ist es juristisch völlig egal, wenn ein unwiederbringliches Stück Technik Schrott bleibt oder ein völlig
gleichwertiges Fahrzeug womöglich gar nicht käuflich zu erwerben ist, vom "Herzblut" ganz zu schweigen!
Der Beschaffungsaufwand bleibt ebenfalls am Geschädigten hängen.
Grundsätzlich gilt bei Eigenverschulden die Vereinbarung, die mit der eigenen Versicherung getroffen ist (Kaskovertrag):
Marktwert, individuell ermittelter Wert nach Gutachten (z.Tl. mit jährlichem %ellem Zuschlag) oder Wiederherstellungswert.
Nur im letzten Fall wird so gerechnet als könnte aus Teilen ein gleichwertiges Fahrzeug neu aufgebaut werden.
Bei Fremdverschulden sind derart oldtimer- und besitzerfreundliche Regelungen "nicht drin"!
Ob hier die geschilderte "Deckungslücke" durch irgendeine Zusatzversicherung geschlossen werden kann, ist mir nicht bekannt.
Soweit meine bisherige Beschäftigung mit der Materie
Berichtigt mich, ich lerne gern!
Manfred
ich denke nicht, dass sich hier viel Neues ergibt.
Zunächst einmal lese hier einen Einzelfall heraus.
Der Geschädigte hat wohl in Eigenarbeit einen Typ-Umbau vorgenommen, der mehr Geld gekostet hat
als ein gleichwertiges Originalfahrzeug an Marktwert hat. Nach einem Schaden wollte er auch diesen
Eigenaufwand ersetzt haben. Er hat ihn aber nicht zugestanden bekommen, sondern nur den Wiederbeschaffungswert.
Trotz dieses Einzelfalls gilt generell:
kommt der Aufwand höher als der Marktwert nachher ist (gilt ja wohl für unsere Arabellen), gilt das nicht als vernünftiges
wirtschaftliches Handeln, sondern als Liebhaberei. Der geschädigte Besitzer eines solche Autos wird immer finanziell draufzahlen,
wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden (130% des Marktwerts) vorliegt, weil er von einer gegnerichen Versicherung seine Eigenkosten
nicht in vollem Umfang zurückerhält. Das geht ziemlich schnell; es ist ja hinlänglich bekannt, dass Teileerwerb im Einzeleinkauf mehr
kostet als "Auto am Stück". Dabei ist es juristisch völlig egal, wenn ein unwiederbringliches Stück Technik Schrott bleibt oder ein völlig
gleichwertiges Fahrzeug womöglich gar nicht käuflich zu erwerben ist, vom "Herzblut" ganz zu schweigen!
Der Beschaffungsaufwand bleibt ebenfalls am Geschädigten hängen.
Grundsätzlich gilt bei Eigenverschulden die Vereinbarung, die mit der eigenen Versicherung getroffen ist (Kaskovertrag):
Marktwert, individuell ermittelter Wert nach Gutachten (z.Tl. mit jährlichem %ellem Zuschlag) oder Wiederherstellungswert.
Nur im letzten Fall wird so gerechnet als könnte aus Teilen ein gleichwertiges Fahrzeug neu aufgebaut werden.
Bei Fremdverschulden sind derart oldtimer- und besitzerfreundliche Regelungen "nicht drin"!
Ob hier die geschilderte "Deckungslücke" durch irgendeine Zusatzversicherung geschlossen werden kann, ist mir nicht bekannt.
Soweit meine bisherige Beschäftigung mit der Materie
Berichtigt mich, ich lerne gern!
Manfred
Was ich anfange, bringe ich auch zue
Re: Oldtimer-Versicherungen
Hallo Manfred,
auch meine zwischenzeitlichen Recherchen haben das gleiche ergeben. Eine gegnerrische Versicherung wir wohl immer nur den Zeitwert bezahlen
und der ist bei unseren Autos gegen null. Helfen kann nur eine eigene Vollkaskoversicherung mit festem Wert. Dabei ist ein H-Kennzeichen nicht unbedingt
erforderlich, sie muss als Oldtimer-Versicherung abgeschlossens sein. Man kann sich bei dem Wert unserer Arabellen noch das Wertgutachten sparen. Die meisten Versicherungen verlangen dies erst ab einem Wert von € 20.000 bis 25.000. Bilder genügen meistens.
Gruss aus Bremen
Diddi
auch meine zwischenzeitlichen Recherchen haben das gleiche ergeben. Eine gegnerrische Versicherung wir wohl immer nur den Zeitwert bezahlen
und der ist bei unseren Autos gegen null. Helfen kann nur eine eigene Vollkaskoversicherung mit festem Wert. Dabei ist ein H-Kennzeichen nicht unbedingt
erforderlich, sie muss als Oldtimer-Versicherung abgeschlossens sein. Man kann sich bei dem Wert unserer Arabellen noch das Wertgutachten sparen. Die meisten Versicherungen verlangen dies erst ab einem Wert von € 20.000 bis 25.000. Bilder genügen meistens.
Gruss aus Bremen
Diddi
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Re: Oldtimer-Versicherungen
Zeitwert nicht (da gibt es Urteile für Sammlerfahrzeuge), aber eben den Wiederbeschaffungswert.
Insofern ist es vorteilhaft, wenigstens ein Kurzgutachten zu haben.
Manfred
Insofern ist es vorteilhaft, wenigstens ein Kurzgutachten zu haben.
Manfred
Was ich anfange, bringe ich auch zue
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