TÜV-Novelle ab 1.7.12

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Letzter Fuffziger
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TÜV-Novelle ab 1.7.12

Beitragvon Letzter Fuffziger » Sa 30. Jun 2012, 15:29

Hallo Stephan,

sag doch bitte mal als Fachmann, worauf wir nach den neuen Rgelungen verstärkt achten müssen, wenn's an die HU geht.
So, wie ich das lese, kann jetzt schon 'ne funzelige 6V-Birne oder 'ne Kontrolleuchte mit Aussetzer zum "Aus" führen.
Kann ja nicht jeder nach Haßfurt zum Lloyd-Spezi fahren! ;)

Gruß
Manfred
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Elo
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Re: TÜV-Novelle ab 1.7.12

Beitragvon Elo » Sa 30. Jun 2012, 16:02

Soweit ich das verstanden habe betrifft die ganze Sache nur Neufahrzeuge die ab1.7. verkauft werden.
Das wäre dann unter anderem eine Probefahrt, Überprüfung der Fahrzeugelektronik, Einklemmschutz von elektrischen Fensterhebern usw.
Gruß
michael

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Re: TÜV-Novelle ab 1.7.12

Beitragvon Letzter Fuffziger » Sa 30. Jun 2012, 17:00

Siehst'de, schon haben wir zwei Auffassungen:
soweit ich das verstanden habe, stimmt Zulassung ab 1.7.12. nur für die Elektronik einschließlich "Aktivierungsfahrt" mit 8 km/h. Die allgemeine vereinheitlichte (verschärfte) Mängelliste gilt aber wohl für Alle!

Gruß, Manfred
Was ich anfange, bringe ich auch zue

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Re: TÜV-Novelle ab 1.7.12

Beitragvon Elo » So 1. Jul 2012, 17:19

Das hört sich so an als ob es keine geringen Mängel mehr geben würde.
Wenn ich aber das hier lese:
Jedes Jahr rollen bei TÜV Rheinland bundesweit rund 2,6 Millionen Kraftfahrzeuge zur Hauptuntersuchung. Jetzt gelten ab 1. Juli 2012 einige Neuerungen für die Hauptuntersuchung (HU) von Autos: Für alle Autos gibt es nach der Untersuchung als erweiterten Service einen neuen, genaueren Prüfbericht, in dem jeder einzelne Mangel als erheblicher oder leichter Mangel aufgeführt ist. Das war bislang nicht so. Erforderliche und fällige Reparaturen können somit leichter vorgenommen werden. Zudem wird die Prüfung um eine kurze Probefahrt erweitert. Die Gebühren bleiben dabei stabil.
Darüber hinaus wird für neue Fahrzeuge, die erstmalig ab 1. Juli 2012 in den Verkehr kommen, künftig die Überprüfung der elektronischen Sicherheitssysteme im Rahmen der HU verstärkt in den Mittelpunkt rücken. „Die Prüfer kontrollieren, ob elektronisch geregelte Sicherheitssysteme und umweltrelevante Fahrzeugeinrichtungen einwandfrei funktionieren – wie zum Beispiel die Airbags“, sagt Steffen Mißbach, Kfz-Experte bei TÜV Rheinland.
Ein weiteres Novum: Zu Beginn der HU wird eine kurze Probefahrt mit einer Geschwindigkeit von mindestens 8 km/h vorgeschrieben. Diese kurze Fahrt vervollständigt die bisherige „statische Prüfung“. Wichtige Untersuchungspunkte werden schon bei dieser Fahrt abgedeckt, beispielsweise die Aktivierung und Prüfung der elektronischen Steuerungen einzelner Fahrzeugeinrichtungen.
Außerdem wurde von allen Prüforganisationen ein einheitlicher Text für die Mängelbeschreibung vereinbart, der sehr detailliert und leicht verständlich ist. Steffen Mißbach von TÜV Rheinland: „Unsere Experten an den 130 Servicestationen bundesweit erläutern diesen Prüfbericht den Kunden nochmals. Das hilft jedem Autofahrer, notwendige Reparaturen sinnvoll zu planen.“
Weiterer Änderungspunkt bei den Neuregelungen der HU: Die Rückdatierung wird abgeschafft. Das heißt: Künftig wird eine Plakette für einen Pkw grundsätzlich 24 Monate gültig sein, auch wenn die Prüffrist um mehr als 2 Monate überzogen wurde. Dies betrifft rund acht Prozent der Fahrzeuge, die bei TÜV Rheinland geprüft werden. Ist die Prüffrist um mehr als zwei Monate überzogen (und nur dann), hat der Gesetzgeber eine neue Gebühr eingeführt, die um 20 Prozent höher als die der normalen HU liegt. Beim Pkw macht das einen Zuschlag aus, der zwischen fünf und acht Euro liegt. Die erhöhte Gebühr für die Ergänzungsprüfung wird nach Angaben der Bundesregierung erhoben, weil Prüforganisationen bei solchen Fahrzeugen verpflichtend eine Ergänzungsprüfung durchführen müssen. Der Grund dafür ist die zunehmende Anzahl der Mängel, je länger die Prüftermine auseinander liegen. Aber Achtung, denn wie bisher gilt: Die HU darf nicht überzogen werden. Sanktionen und Bußgelder für eine Fristüberziehung bleiben gleich: Bei Pkw, Motorrädern und leichten Anhängern kostet eine Überziehung von zwei bis vier Monaten derzeit 15 Euro. Bei mehr als acht Monaten kassiert der Sünder zwei Punkte in Flensburg und muss 40 Euro zahlen.
In Deutschland betreibt TÜV Rheinland über 130 Servicestationen in Bayern, Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz sowie im Saarland und führt 2,6 Millionen Hauptuntersuchungen jährlich durch. Standorte und weitere Informationen sowie Online-Terminierung unter www.tuv.com/hu im Internet.
von dieser Seite: http://www.tuv.com/news/de/deutschland/ ... Cr%20Autos
Dann gibt es die geringen Mängel doch weiterhin.
Nur bei einer Überziehung des TÜV-Termins von über 2 Monaten gibt es die verschärfte Prüfung, wo das Fahrzeug auch bei geringen Mängeln keine Plakette bekommt.


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